Verbot von mehrtägigen Klassenfahrten überdenken

Bildung ist mehr als bloße Wissensvermittlung

In Bayern sind mehrtägige Schüler*innenfahrten in  Einrichtungen wie Jugendbildungsstätten untersagt, damit ausgefallener Unterricht nachgeholt werden kann. Gleichzeitig werden gemäß der Anordnung aber Klassenfahrten erlaubt, die eine Berufsorientierung als inhaltliches Ziel verfolgen. In der Begründung der am 9. Juli 2020 veröffentlichten Anordnung des Bayerischen Kultusministeriums heißt es: „Der Fokus im ersten Halbjahr des neuen Schuljahres 2020/21 soll und muss auf der Erteilung von Unterricht liegen, um Unterschiede im Lernfortschritt der Schülerinnen und Schüler, die sich infolge des pandemiebedingten eingeschränkten Schulbetriebs ergeben haben, bestmöglich auffangen zu können.“

In unseren Jugendbildungsstätten findet Bildung statt!

Für uns ist Bildung aber mehr als nur die bloße Wissensvermittlung für das Berufsleben! In unseren Einrichtungen finden wichtige Lern- und Bildungsprozesse statt, die erheblich zur Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen beitragen. Sie erwerben hier Schlüsselqualifikationen und Kompetenzen, die es später im Berufsalltag auch braucht. Das pauschale Verbot von Klassenfahrten ist daher dringend zu überdenken!