BJR-Vollversammlung im Herbst 2019

Jugendbeteiligung eines der zentralen Themen

Foto: Bayerischer Jugendring

Vom 18. bis 20. Oktober 2019 tagte die BJR-Vollversammlung zu ihrer 155. Sitzung im Institut für Jugendarbeit in Gauting. Die Vollversammlung des Bayerischen Jugendrings ist das höchste beschlussfassende Gremium der Jugendarbeit in Bayern. Sie kommt zwei Mal im Jahr zusammen, um die landesweiten Leitlinien, Ziele und Aufgaben des BJR zu bestimmen und über grundlegende Fragen der Gesamtorganisation zu entscheiden. Auch die 12 Jugendbildungsstätten in Bayern sind Teil dieses Gremiums und entsenden zur Vollversammlung einen Delegierten. Dieses Jahr war Simon Haagen, Leiter der Jugendbildungsstätte Burg Hoheneck vor Ort, um bei den Diskussionen und Beschlüssen die Position der Jugendbildungsstätten Bayern zu vertreten. Gemeinsam mit den anderen Delegierten setzen sich die Jugendbildungsstätten dafür ein, die Rahmenbedingungen in der Kinder- und Jugendarbeit weiter zu verbessern.

Die 155. Vollversammlung des Bayerischen Jugendrings steht im Zeichen von Partizipation und Wahlrecht

In seiner jugendpolitischen Rede zum Auftakt der Veranstaltung insistierte BJR-Präsident Matthias Fack, jungen Menschen das Wahlrecht ab 14 Jahren einzuräumen und verwies auf die Notwendigkeit, den Dialog zwischen jungen Menschen und der Politik zu verstärken: „Wer Jugend ernst nimmt, muss sie beteiligen und die Ergebnisse dieser Beteiligung ernst nehmen. Jugendbeteiligung darf kein Etikettenschwindel sein […] Wer etwas ändern will, lässt dem Taten folgen. Wir tun das mit der Kampagne #junggerecht.“ Die Delegierten setzten sich daraufhin intensiv damit auseinander, wie diese Beteiligung junger Menschen gelingen kann und was für politische Rahmenbedingungen dafür nötig sind.

Kampagne #junggerecht

Mit #junggerecht möchte der Bayerische Jugendring (BJR) Beteiligungsmöglichkeiten für junge Menschen in den Kommunen stärken und aufzeigen, wie sich junge Menschen bereits engagieren und was Kommunen für mehr Jugendgerechtigkeit und Beteiligung tun können. #junggerecht, das heißt für den BJR:

  • Junge Menschen wollen wählen: Der BJR macht sich seit 2005 für ein Wahlrecht ab 14 Jahre stark.
  • Deutlich zu machen, dass Kommunale Jugendpolitik von den Strukturen der Jugendarbeit vor Ort profitiert.
  • Beteiligung anstoßen, sodass junge Menschen auf kommunale Ebene politische Rahmenbedingungen für ihr Handeln und ihre Bedarfe vorfinden.
  • Engagement sichtbar machen: dem politischen Engagement junger Menschen eine Plattform geben.

Auch wir Jugendbildungsstätten unterstützen #junggerecht, denn wir verstehen uns als Orte der Jugendbeteiligung und sehen politische Bildung als einen wichtigen Auftrag unserer Bildungsarbeit an. Unsere 12 Häuser wollen junge Menschen mit den Bildungsangeboten zur aktiven Teilhabe an politischen Prozessen ermutigen und einen Raum schaffen, wo Jugendliche sowie Partner_innen der Jugendarbeit Ansätze, Methoden und Inhalte der politischen Bildung erleben, ausprobieren, und diskutieren können. Mit der Kampagne #junggerecht rennt der BJR also bei uns offene Türen ein! Alle Angebote sind übrigens auf der Angebots-Übersichtsseite des BJR zu finden:  Die Angebote der JuBis erkennt man am – natürlich! – orangen Häkchen 😉

Beschluss „Vereint gegen Antisemitismus“

Foto: Bayerischer Jugendring

Neben weiteren Beschlüssen wie etwa zu den Themen „ Unterstützung: Freiwilligendienste in Bayern stärken – Mittelkürzungen verhindern“ oder „Kinder- und Jugendrechte im Nahverkehr“ schlossen sich die Delegierten der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) Definition an, um eine einheitliche Arbeitsdefinition von Antisemitismus zur Grundlage zu haben und setzen damit ein deutliches Zeichen gegen Antisemitismus. Mit dem Anschluss an die IHRA-Definition verpflichten sich die im BJR organisierten Jugendverbände und Jugendringe jeder Form des Antisemitismus entschlossen entgegenzutreten und Konsistenz in der Bewertung und Beurteilung von Antisemitismus herzustellen.

 

 

Die IHRA-Definition

„Antisemitismus ist eine bestimmte Wahrnehmung von Juden, die sich als Hass gegenüber Juden ausdrücken kann. Der Antisemitismus richtet sich in Wort und Tat gegen jüdische oder nicht-jüdische Einzelpersonen und/oder deren Eigentum, sowie gegen jüdische Gemeindeinstitutionen und religiöse Einrichtungen. Darüber hinaus kann auch der Staat Israel, der dabei als jüdisches Kollektiv verstanden wird, Ziel solcher Angriffe sein.“ (Quelle: www.holocaustremembrance.com)<

Zum Nachlesen

 

Informationen

Simon Haagen | Leitung Jugendbildungsstätte Burg Hoheneck

Burg Hoheneck
91472 Ipsheim
Tel.: 09846 / 97 17-12
Fax: 09846 / 97 17-30
www.burg-hoheneck.de